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  • 21.04.2022 · Fachbeitrag · Private Krankenversicherung

    Krankenversicherung muss beim Eigenbezug von Arzneimitteln nur den Einkaufspreis erstatten

    | Die private Krankenversicherung (PKV) eines selbstständigen Apothekers hat diesem Aufwendungen für rezeptpflichtige Fertigarzneimittel nur in Höhe des tatsächlichen Apothekeneinkaufspreises einschließlich Mehrwertsteuer zu erstatten. Der fiktive Apothekenabgabepreis auf Basis der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) spielt bei der Erstattung keine Rolle (Oberlandesgericht [OLG] Zweibrücken, Beschluss vom 22.02.2021, Az. 1 U 218/19, Abruf-Nr. 224829 ). |