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  • · Fachbeitrag · Versicherungen

    Apothekenrisiko trifft Gebäudeversicherung: Das müssen Apotheken bei der Absicherung beachten

    von Peter Grimm, PriAss GmbH & Co. KG, Altrip, www.die-ApothekerHelfer.de

    | Wer die Risiken seiner Apotheke betrachtet, der sollte überdies über die Gebäudeversicherung nachdenken. Dies gilt paradoxerweise auch dann, wenn die Apotheke in gemieteten Räumen untergebracht ist. |

    Übergreifende Feuerschäden, Rauch und Löschwasser

    Apotheken sind in großen Einkaufszentren, Bahnhöfen, Ärztehäusern, Ladenstraßen oder in gemischten Wohn- und Geschäftshäusern zu finden. Kommt es in der Apotheke zu einem Brand, besteht das Risiko, dass der Brand auch die angrenzenden Gebäude, Praxen, Geschäfte oder Wohnungen betrifft. Man spricht hier von „übergreifenden Feuerschäden“, für die der Brandverursacher, also der Apothekeninhaber, haftet. In Apotheken können Chemikalien und Medikamente verbrennen, wodurch sich das Schadensrisiko und eventuelle Sanierungskosten deutlich erhöhen. Durch kontaminierten Rauch kann es passieren, dass die umliegenden Wohnungen und Geschäfte geräumt werden müssen und die Umgebung abgesperrt werden muss. Je nachdem wo sich die Apotheke befindet, muss also das Ärztehaus, die Ladenpassage oder sogar ein ganzer Bahnhof geschlossen werden.

     

    Die Gebäudeversicherung würde in diesem Fall zwar den Brandschaden am Gebäude zahlen, aber sie wird die Apotheke als Verursacher des Brands in Regress nehmen. Den Betriebsausfall, den die umliegenden Geschäfte, Praxen oder auch die Bahn wegen des Brandes hatten, zahlt die Gebäudeversicherung nicht. Und auch wenn die Betroffenen eine eigene Versicherung haben sollten, die den Schaden übernimmt, wird diese das Geld von der Apotheke einfordern. Kommt dann bei den Löscharbeiten auch noch kontaminiertes Löschwasser ins Erdreich oder gar bis ins Grundwasser, muss die Apotheke die Kosten für die Behebung dieser Schäden ebenfalls tragen.