· Fachbeitrag · Versicherungen
Cyberversicherung für Apotheken: Das muss sie leisten
von Peter Grimm, PriAss Prisma Assekuranzmakler GmbH & Co. KG, Altrip
| Digitalisierung ist auch in Apotheken ein umfassendes Thema. Damit verbunden sind neue Risiken, die trotz aller technischer Sicherheitsmaßnahmen nicht vollständig beherrschbar sind. Somit stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz und dessen apothekengerechter Ausgestaltung. Denn nur wenige am Versicherungsmarkt erhältliche Absicherungen erfüllen die speziellen Risiken, die in einer Apotheke vorhanden sind. |
Angebot und Versicherungsantrag
Eine apothekengerechte Cyberversicherung beginnt schon beim Angebot. Die Berechnungsbasis für den Beitrag sollte die Mitarbeiterzahl sein. Der Anbieter sollte auf viele komplizierte Fragen zu den IT-Systemen verzichten und Filialen sollten mitversichert sein, wenn die Mitarbeiterzahl entsprechend angegeben ist. Damit ist es für den Apothekeninhaber schnell und einfach möglich, an einen verbindlichen Vorschlag zu kommen.
Wird dann der Versicherungsantrag gestellt, ist es wichtig, dass im Antrag keine komplizierten Fragen enthalten und keine Obliegenheiten (d. h. Pflichten, die Apothekeninhaber beachten müssen) versteckt sind, die den Versicherungsschutz beeinträchtigen könnten. So schreiben einige Versicherer schon im Antrag sehr genau vor, welche Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein müssen. Je detaillierter diese Anforderungen sind, desto mehr Möglichkeiten hat der Versicherer bei einem Schadenfall, seine Einstandspflicht zu prüfen.
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