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  • · Fachbeitrag · Versicherungen

    Private Risikoabsicherung: Dread-Disease-Versicherung für Apotheker

    von Christiane Bentz, Finanzberaterin, NAV-Wirtschaftsdienst/Apothekenservice, Bernau a. Chiemsee

    | Je nach Lebensphase macht sich jeder einmal Gedanken, welche Form der privaten Vorsorge die richtige für einen selbst ist. Hier spielen persönliche Erwartungen, bisher gemachte Erfahrungen, die Familiensituation und andere individuelle Gegebenheiten eine Rolle. Der „Apotheker Berater“ erläutert kurz die Dread-Disease-Police für Apotheker. |

    Alternative oder Ergänzung der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Die Dread-Disease-Police (DDP) - auch Schwere-Erkrankungen-Vorsorge genannt - kann eine interessante Alternative oder Ergänzung zur klassischen Berufsunfähigkeitsvorsorge darstellen (zur Berufsunfähigkeitsversicherung: „Apotheker Berater“ - AB - Nr. 11/2011, S. 19). Die Diagnosen bzw. Umstände sind in den Versicherungsbedingungen klar definiert. Bis zu 36 Krankheiten und Operationen kennen die in Deutschland angebotenen DDP (zum Beispiel Krebs, Schlaganfall, Bypass- und andere Herzoperationen, Verlust von Gliedmaßen, Verbrennung, Pflegebedürftigkeit, Herzinfarkt etc.).

     

    • Beispiel

    Ein Herzinfarkt führt nicht zwangsläufig zu einer dauernden Berufsunfähigkeit, Krankenhaus und Rehabilitation bleiben oft im Rahmen einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Wer sich länger oder dauerhaft zurücknehmen will oder muss, erhält aus der Berufsunfähigkeitsabsicherung keine Mittel. Die Leistung aus der DDP kann hingegen flexibel verwendet werden, zum Beispiel für eine spezielle Therapie, Umbauten und Anschaffungen, eine berufliche Neuorientierung, zur Verrentung oder als finanzielles Polster für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Beruf.

    Vorteile der DDP

    Die DDP zahlt eine vereinbarte Versicherungssumme (im Ernstfall ist das eine hohe Einmalzahlung) bereits beim Vorliegen einer bestimmten Diagnose, bei der Durchführung bestimmter Operationen, bei Vorkommnissen wie Herzinfarkt und Schlaganfall oder bei Folgen schwerer Unfälle. Die Leistung wird unabhängig davon erbracht, wie stark die Leistungsfähigkeit oder berufliche Tätigkeit der versicherten Person durch die Erkrankung eingeschränkt ist. Auch eine spätere Genesung hat keinen Einfluss auf die Leistung.

     

    Nachteile der DDP

    Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt von der Anzahl und Art der versicherten Risiken, der vereinbarten Versicherungsleistung, dem Alter der versicherten Person und Vorerkrankungen ab. Soll die vereinbarte Einmalzahlung höher ausfallen, steigen die monatlichen Beitragszahlungen (stark). Je nach Versicherer gibt es Karenzzeiten.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 20 | ID 29324480