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  • · Fachbeitrag · Versicherungen

    Trotz Vorerkrankungen - adäquate Absicherung für Apotheker gegen Berufsunfähigkeit

    von Christiane Bentz, Finanzberaterin, Ihre persönliche Finanzberatung/Apotheken-Service, Bernau am Chiemsee

    | Über das Versorgungswerk besteht zwar ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Diese zahlt jedoch erst, wenn der Apotheker seine berufliche Tätigkeit einstellt. Dies ist nicht der Fall, solange seine Apotheke unter seiner Verantwortung geleitet wird. Um dieses Risiko kalkulierbarer zu machen, entscheiden sich viele Apotheker für eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsrentenversicherung. Auch bei Vorerkrankungen gibt es eine Vielzahl von Angeboten für einen nahezu optimalen Versicherungsschutz. |

     

    Angebotsübersicht

    Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente erfolgen strenge Prüfungen, sodass Apotheker mit Vorerkrankungen häufig mit einem Risikoausschluss für die betreffende Krankheit rechnen müssen. Wer einen Schutz benötigt, der im Krankheitsfall leistet, sollte mit einem unabhängigen Berater bzw. Makler Kontakt aufnehmen. Es gibt Produktanbieter, die speziell für Apotheker Nischenlösungen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung offerieren. Häufig wird dann eine Wartezeit eingebaut, nach deren Ablauf die Leistung erbracht wird. Ausnahmen gelten bei Unfall, wo ein sofortiger Leistungsanspruch besteht.

     

    Weitere Versicherungsmöglichkeiten mit etwas „humaneren“ Gesundheitsprüfungen sind sogenannte Dread-Disease-Policen (Absicherung bei schweren Erkrankungen), die Grundfähigkeitenabsicherung (Leistung bei Verlust von bestimmten Fähigkeiten, auf die man im täglichen Leben angewiesen ist), Pflegerenten oder Erwerbsminderungsrenten. Außerdem sind folgende Vorsorgeangebote ohne bzw. mit vereinfachter Gesundheitsprüfung auf dem Markt:

     

    • Absicherung von bestehenden Vorsorgeverträgen (auch Banksparplänen), das heißt bei Berufsunfähigkeit wird die Prämie weiterbezahlt und dadurch das Anlageziel erreicht
    • Altersrente, die bei Pflegebedürftigkeit in eine erhöhte Pflegerente umgewandelt wird

     

    PRAXISHINWEIS |  Überprüfen Sie Ihre bestehenden privaten Berufsunfähigkeitsrentenverträge hinsichtlich einer Nachversicherungsgarantie. Diese ermöglicht es Ihnen bei bestimmten Ereignissen (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kreditaufnahme, Scheidung), Ihre Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Da hier Meldefristen einzuhalten sind, sollten Sie zeitnah reagieren.

     

    Die Risikovoranfrage

    Auf jeden Fall sollte vor Antragstellung bei verschiedenen Anbietern eine sogenannte Risikovoranfrage gestellt werden. Denn eine Ablehnung eines bereits gestellten Versicherungsantrags hat zur Folge, dass ein Eintrag in der Sonderwagnisdatei der Versicherer erfolgt. Dies kann bei künftigen Vertragsabschlüssen (mit Gesundheitsprüfung) zur Ablehnung des Vertrags führen.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 20 | ID 39169890