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  • 08.06.2011 · IWW-Abrufnummer 111890

    Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 26.05.2011 – 3 C 21.10 und 3 C 22.10

    Apotheker mit mehreren Apotheken können nicht verlangen, die turnusmäßigen Notdienste, zu denen ihre Apotheken eingeteilt sind, wegen betrieblicher Vorteile dauerhaft auf eine ihrer Apotheken zu verlagern.


    Hier können Sie die Urteile herunterladen:


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    RechtsgebieteGG, ApoG, ApBetrO, LadSchlG, ThürLadÖffGVorschriftenArt. 12 Abs. 1 GG; § 1 Abs. 2 ApoG; § 23 Abs. 2 ApBetrO; § 4 Abs. 2 LadSchlG; §§ 3, 5 ThürLadÖffG