· Nachricht · Abgabe von Importen
Nutzenbewertung: Retaxations-Gefahr durch neue Erstattungsbeträge für Importarzneimittel
| Zum 1. Januar 2012 wurde die Nutzenbewertung nach § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) V neu eingeführt. Damit muss jeder pharmazeutische Unternehmer, der ein Arzneimittel mit einem neuen Wirkstoff in den Verkehr bringt, ein sogenanntes „Nutzendossier“ erstellen lassen. Dieses Nutzendossier soll den Zusatznutzen des neuen Arzneimittels gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie darlegen. Welche Problematik sich hierbei für den Apotheker bei der Abgabe von Importarzneimitteln stellt, die bereits eine Nutzenbewertung durchlaufen haben, lesen Sie in der aktuellen August-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“. |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de vom 22. August 2013)
Quelle: ID 42225013