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  • · Nachricht · Abgabeverbote

    Welche Arzneimittel dürfen nicht zulasten der GKV abgegeben werden?

    | Bestimmte Arzneimittel dürfen von Apotheken nicht zulasten der GKV abgegeben werden. In der Juni-Ausgabe von „CT-Retax-Kompass“ finden die Arzneimittel Erwähnung, die von der sogenannten Negativliste erfasst werden. Der Beitrag schildert Einzelheiten zu unwirtschaftlichen Arzneimitteln mit nicht erforderlichen Bestandteilen, unwirtschaftlichen Arzneimitteln mit einer Vielzahl von Wirkstoffen, unwirtschaftlichen Arzneimitteln mit nicht nachgewiesenem therapeutischen Nutzen und der Umsetzung dieser Vorgaben in der Apotheke. |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ Nr. 6/2013 unter www.ct-retax-kompass.de vom 1. Juli 2013)

    Quelle: ID 39979900