23.02.2021 · Fachbeitrag · Änderung der Coronavirus-Testverordnung
Auch Apotheken können mit „Schnelltests“ beauftragt werden
| Am 16.01.2021 trat die Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Nun können Gesundheitsbehörden auch Apotheken mit der Durchführung von PoC-Antigen-Tests (kurz für „Point of care“), auch „Schnelltests“ genannt, beauftragen. Apotheken sind aber weiterhin nicht verpflichtet, derartige Tests durchzuführen. |
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