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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Bestell-Button: Neue Pflichten für Apotheken mit Online-Versandhandel

    | Seit dem 1. August 2012 müssen Unternehmen, die Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen über das Internet anbieten, explizit darauf hinweisen, dass ein kostenpflichtiges Geschäft zustande kommt. So möchte der Gesetzgeber Verbraucher vor ungewollten Vertragsabschlüssen, Kosten- und Abofallen im Internet schützen. Auch für Apotheken mit Online-Versandhandel besteht daher Handlungsbedarf. |

     

    Leserservice: Der „Wirtschaftsbrief Apotheken“ informiert in der aktuellen Oktober-Ausgabe über die Anforderungen, die Apotheken bei der Umsetzung dieser gesetzlichen Pflicht beachten sollten. Interessierte Apotheker/innen können den Beitrag mit dem Stichwort „Bestell-Button“ per E-Mail an wba@iww.de anfordern.

     

    (Pressemitteilung von IWW und „Wirtschaftsbrief Apotheken“ vom 4. Oktober 2012)

    Quelle: ID 35746260