31.05.2018 · Fachbeitrag · Apothekenrecht
Apothekenrechtlich ist eine Fähre eine Straße
| Bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit zweier sich bewerbender Apotheken auf eine Rezeptsammelstelle ist allein darauf abzustellen, ob eine Erreichbarkeit des Rezeptsammelstellenortes auf dem direkten Weg möglich ist (Verwaltungsgericht [VG Halle], Urteil vom 24.07.2017, Az. 6 A 143/16 HAL, Abruf-Nr. 200671 ). |
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