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  • 21.04.2015 · Fachbeitrag · Apothekenrecht

    Apotheker dürfen keine Ohrlöcher stechen

    | Ein Apotheker darf nicht für das Stechen von Ohrlöchern inklusive Ohrsteckern werben, weil die beworbene Leistung nicht apothekenüblich ist. (Landgericht [LG] Wuppertal, Urteil vom 13.2.2015, Az. 12 O 29/15, Urteil unter www.dejure.org ). |