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  • · Nachricht · Apothekenrecht

    Besonderheiten, die bei der Entgegennahme von BG-Rezepten zu beachten sind

    | Kosten für Arzneimittel, Verbandmittel oder Medizinprodukte, die der Patient aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit benötigt, sind gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) VII von der gewerblichen Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu tragen. Sie tritt in derartigen Fällen somit an die Stelle der gesetzlichen Krankenkasse. Im Gegensatz zu den Verträgen mit den gesetzlichen Krankenkassen besteht zwischen den Apotheken und den Berufsgenossenschaften ein bundeseinheitlicher Arzneilieferungsvertrag (ALV BG). Er enthält einige besondere Formvorschriften, die der Apotheker unbedingt beachten sollte, um Retaxationen zu vermeiden. Die aktuelle Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“ erläutert die Einzelheiten. |

     

    (Pressemitteilung des „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de vom 27. November 2013)

    Quelle: ID 42409113