19.11.2014 · Fachbeitrag · Apothekenrecht
BGH: Bach-Blüten sind apothekenübliche Ware
| Neben den klassischen apothekenpflichtigen Produkten können in der Apotheke auch sogenannte apothekenübliche Waren abgegeben werden. Die Einordnung bestimmter Produkte bereitet in der Praxis immer wieder Probleme, wenn es um die Kategorie der „gesundheitsdienlichen Mittel und Gegenstände“ geht. In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage bejaht, ob Bach-Blüten in der Apotheke abgegeben werden dürfen (BGH, Urteil vom 24.7.2014, Az. I ZR 221/12, Abruf-Nr. 142606 ). |
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