12.10.2017 · Fachbeitrag · Apothekenrecht
Erhöhte Abschläge für Zytostatika waren wohl rechtmäßig
| Die auf Landesebene geschlossene Vereinbarung über einen erhöhten Abschlag bei in Apotheken hergestellten Zytostatika war zulässig. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg im Rahmen eines Berufungsverfahrens entschieden (Urteil vom 07.12.2016, Az. L 9 KR 333/13, nicht rechtskräftig, Urteil unter www.dejure.org ). |
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