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  • 04.06.2024 · Fachbeitrag · Apothekenrecht

    Grundgebühr eines Online-Marktplatzes für Apotheken verstößt nicht gegen das Makelverbot

    | Die Erhebung einer Grundgebühr von 399 Euro durch einen Online-Marktplatz für Apotheken verstößt nicht gegen das Makelverbot. Hingegen ist eine umsatzabhängige Transaktionsgebühr für den Verkauf apotheken-, jedoch nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel unzulässig (Oberlandesgericht [OLG] Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2024, Az. 6 U 418/22). |