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  • 19.02.2013 · Fachbeitrag · Apothekenrecht

    Guthaben wegen Übererfüllung der Importquote ist nicht auszahlungsfähig

    | Die 81. Kammer des Sozialgerichts (SG) Berlin hält angehäuftes Guthaben aus Übererfüllung der Importquote im Falle des Verkaufs einer Apotheke nicht für auszahlungsfähig. Die Regelungen zur Abgabe von Importarzneimitteln dienen allein der Kosteneinsparung aufseiten der GKV und stellen keinen positiven Anspruch des Apothekers dar (SG Berlin, Urteil vom 26.10.2012, Az. S 81 KR 2039/11, Urteil unter www.dejure.org ). |