24.10.2013 · Fachbeitrag · Apothekenrecht
Kein Verkauf von Magnetschmuck in der Apotheke
| Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass mit Magneten versehene Schmuckstücke nicht zu den apothekenüblichen Waren gehören und daher in Apotheken nicht angeboten und verkauft werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 19.9.2013, Az. 3 C 15.12, Urteil unter www.dejure.org ). |
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