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  • 30.10.2019 · Fachbeitrag · Apothekenrecht

    Kosmetikbehandlungen in der Apotheke: der Umfang ist entscheidend

    | Die Durchführung von Kosmetikbehandlungen in den Räumlichkeiten einer Apotheke kann eine apothekenübliche Dienstleistung sein, wenn hierdurch die Aufrechterhaltung der Arzneimittelversorgung aufgrund des zeitlichen Umfangs nicht beeinträchtigt wird (Verwaltungsgericht [VG] Gießen, Urteil vom 25.03.2019, Az. 4 K 3001/18.GI). |