· Nachricht · Apothekenrecht
Selektivvertrag zu Zytostatikaversorgung schließt nicht Apothekenwahlrecht aus
| Nach der AOK Hessen sollten alle Zytostatika-Verordnungen auf Null retaxiert werden, wenn die jeweilige Apotheke nicht eine der Ausschreibungen der AOK gewonnen hatte. Auf die Klage eines Apothekers hin hat das Sozialgericht Darmstadt die Taxbeanstandungen als unberechtigt zurückgewiesen. Einzelheiten dazu lesen Sie in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 3/2015. |
(Pressemitteilung von ct-retax-kompass.de vom 28. April 2015)
Quelle: ID 43346859