· Nachricht · Apothekenrecht
So machen Sie pharmazeutische Bedenken geltend
| Bei der Geltendmachung pharmazeutischer Bedenken muss der Apotheker auf dem Rezept das Sonderkennzeichen 02567024 und den Faktor 6 vermerken. |
Zusätzlich ist eine kurze, individuelle Begründung für das Unterlassen des Austauschs auf der Verordnung zu vermerken.
Quelle: ID 45181243