12.08.2016 · Fachbeitrag · Apothekenrecht
Zubereitung parenteraler Zytostatika: Auskunftsanspruch unterliegt Grenzen
| Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) ist berechtigt, seinen Auskunftsanspruch nach § 129 Abs. 5c S. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) V gegenüber einer Apotheke durch Verwaltungsakt geltend zu machen. Allerdings besteht kein Anspruch des Verbands auf Auskunftserteilung zu den tatsächlich vereinbarten Einkaufspreisen eines zwischengeschalteten Lohnherstellers für Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitungen (Sozialgericht [SG] Reutlingen, Urteil vom 20.1.2016, Az. S 1 KR 2979/12, Urteil unter www.dejure.org ). |
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