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  • · Fachbeitrag · Apothekenrecht

    Zur Entfernung zwischen Krankenhausapotheke und Krankenhaus

    | Der Genehmigung eines Arzneimittelversorgungsvertrags steht eine Entfernung von rund 215 km zwischen einer Apotheke und einem Krankenhaus nicht automatisch entgegen (Oberverwaltungsgericht [OVG] NRW, Urteil vom 19.5.2011, Az: 13 A 123/09, nicht rechtskräftig, Abruf-Nr: 112221 ). |

     

    Denn für die Frage der Genehmigungsfähigkeit eines Versorgungsvertrags sei entscheidend, ob der Vertrag eine ausreichende Versorgung der Patienten und eine hinreichende Beratung des Krankenhauspersonals gewährleistet. Bei dieser Bewertung könne zwar die räumliche Distanz zwischen Apotheke und Krankenhaus eine Rolle spielen. Hinzu komme aber eine Abwägung aller für das Vertragsverhältnis und für die Patientenversorgung relevanten Umstände unter Berücksichtigung der konkreten Konditionen und Verhältnisse. Hier wären ausreichende Arzneimittelvorräte für die Stationen und das verbrauchsstellenunabhängige Notdepot auf der Intensivstation gegeben. Im Rahmen der persönlichen Beratung nach § 14 Abs. 5 Apothekengesetz sei eine verantwortliche Beratung durch den Apotheker per Telefon zeitgemäß und ausreichend. (mitgeteilt von RA Nando Mack, Kanzlei am Ärztehaus, Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de) 

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 1 | ID 28161750