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  • · Nachricht · Apothekerhonorar

    Null-Retaxationen zulasten von Apotheken sind laut einem Rechtsgutachten verfassungswidrig

    | Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Retaxation auf Null ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar; darauf gegründete Urteile sind verfassungswidrig. Das ist das Ergebnis eines aktuellen Rechtsgutachtens, das die Rechtsanwälte Dr. Heinz¬Uwe Dettling und Martin Altschwager LL.M. aus Stuttgart für den Apothekerverband Nordrhein erstellt haben. Das Gutachten stellt die Punkte heraus, in denen Null-Retaxationen nach Ansicht der Rechtsanwälte nicht mit dem geltenden Recht im Einklang stehen. |

     

    Die BSG-Rechtsprechung würde u.a. bei der Null-Retaxation unzulässigerweise die Vergütung für Apotheker-Leistungen und die Sanktionen bei Pflichtverletzungen vermengen, was aber nach den gesetzlichen und arzneiliefervertraglichen Bestimmungen strikt voneinander getrennt ist. Für fehlerhaft halten die Rechtsanwälte auch, dass die Einzelfallbetrachtung keinerlei Rolle spielt. Denn selbst wenn der einzelnen Krankenkassen kein Schaden entstehe, könne der Schaden für den betroffenen Apotheker durchaus existenzgefährdend ausfallen.

     

    Darüber hinaus habe der Gesetzgeber auch im Verhältnis zwischen Krankenkassen und Apotheken einen gerechten Interessenausgleich vorgesehen, der im Falle von Pflichtverletzungen höchstens Nachbesserungs-, Minderungs-, Rückabwicklungs- oder Schadenersatzansprüche, jedoch keine Null-Retaxationen begründe. Außerdem fehle es für die Retaxation auf Null bereits an einer gesetzlichen Grundlage. Und schließlich gehe die Null-Retaxation über die bei Vertragsärzten übliche Wirtschaftlichkeitsprüfung hinaus und treffe Apotheker/innen damit wesentlich stärker.

     

    (Pressemitteilung von IWW-Institut und www.ct-retax-kompass.de vom 5. März 2012)

    Quelle: ID 32195750