28.08.2013 · Fachbeitrag · Apothekervergütung
Nichtbeachtung von Rabattverträgen durch den Apotheker hat Null-Retaxation zur Folge
| Gibt ein Apotheker an einen Versicherten ohne erkennbaren Grund und trotz eines geltenden Rabattvertrags nicht das Rabattarzneimittel, sondern ein teureres Präparat ab, so hat er keinen Anspruch auf die Vergütung durch die Krankenkasse (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 2.7.2013, Az. B 1 KR 49/12 R, B 1 KR 5/13 R). Diese Retaxation auf Null ist zur Durchführung der Rabattverträge rechtmäßig. |
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