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  • · Nachricht · Arbeitsrecht

    Arbeitgeber muss nicht über Folgen von Teilzeit für betriebliche Altersversorgung aufklären

    | Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht nicht verpflichtet, Arbeitnehmer über die nachteiligen Folgen einer Teilzeit für die betriebliche Altersversorgung aufzuklären (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 21.12.2015, Az. 3 Sa 249/15, Abruf-Nr. 187278 ). |

     

    Der Arbeitgeber dürfe davon ausgehen, dass sich der Arbeitnehmer vor seinem Antrag auf Teilzeit eingehend mit deren Folgen auseinandergesetzt hat. Er ist weder berechtigt, einem Arbeitnehmer die Teilzeit auszureden, noch verpflichtet, über mögliche Folgen einer Beschäftigung in Teilzeit aufzuklären.

    Quelle: ID 44265434