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BAG: Gehaltsabrechnung als rein elektronisches Dokument im passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach ist zulässig
| Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten nach § 108 Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform erteilen. Diese Verpflichtung können sie auch dadurch erfüllen, dass sie die Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellen. Der Arbeitgeber wahrt damit die Textform (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 28.01.2025, Az. 9 AZR 48/24, Abruf-Nr. 246121 ). |
Nach Auffassung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts ist der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abrechnung seines Entgelts eine sogenannte Holschuld. Der Arbeitgeber könne diese erfüllen, ohne für den Zugang der Abrechnung beim Arbeitnehmer verantwortlich zu sein. Es genüge, dass er die Abrechnung an einer elektronischen Ausgabestelle bereitstelle. Hierbei habe er aber den berechtigten Interessen der Beschäftigten Rechnung zu tragen, die privat nicht über die Möglichkeit eines Online-Zugriffs verfügen.