21.03.2019 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Bei der Mitarbeitersuche muss entweder ohne Geschlechtereintrag oder mit m/w/d inseriert werden
| Bei der Suche nach neuen Mitarbeitern muss seit Januar 2019 zwischen drei Geschlechtern unterschieden werden. Suchen Sie künftig beispielsweise eine/n PTA, so müssen Sie entweder ganz auf Geschlechtereinträge verzichten oder „PTA (m/w/d)“ inserieren, um nicht wegen Diskriminierung belangt zu werden. Auch der positive Geschlechtseintrag „inter“ ist statt „d“ (divers) zugelassen. Dies geht auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 zurück und stärkt die Rechte Intersexueller. |
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