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  • 24.05.2016 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Bei unwirksamer Klausel muss Arbeitgeber Überstunden zahlen

    | Unwirksam ist eine Klausel im Arbeitsvertrag, die als Voraussetzung für eine Vergütung von Überstunden vorsieht, dass diese ausdrücklich angeordnet oder aus betrieblichen Gründen zwingend notwendig sind und nachträglich und unverzüglich durch den Vorgesetzten schriftlich bestätigt werden (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 11.9.2015, Az. 4 Sa 425/15, Abruf-Nr. 146688 ). Im Urteilsfall musste der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Extra-Vergütung für Überstunden zahlen. |