25.07.2013 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Falsche Berechnung der Urlaubstage begründet Zahlungspflicht
| Erklärt der Arbeitgeber in einem Kündigungsschreiben, es werde eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen abgegolten, stellt dies ein deklaratorisches Schuldversprechen dar. Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln einem Arbeitnehmer die Abgeltung für 43 Urlaubstage zugesprochen, die der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben als zutreffend angegeben hatte (LAG Köln, Urteil vom 4.4.2012, Az. 9 Sa 797/11, Abruf-Nr. 121786 ). |
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