23.03.2016 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Kein voller Jahresurlaub bei Eintritt in Arbeitsverhältnis zum 1. Juli
| Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 1. Juli eines Jahres begründet wird, kann in diesem Jahr keinen Vollurlaubsanspruch für das ganze Jahr erwerben. Ihm steht nur der Anspruch auf anteiligen Urlaub für sechs Monate zu (Bundesarbeitsgericht [BAG], Urteil vom 17.11.2015, Az. 9 AZR 179/15, Abruf-Nr. 183638 ). |
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