23.04.2015 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Mindestlohn: Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung
| Arbeitgeber dürfen ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden soll, ist nach Ansicht des Arbeitsgerichts (AG) Berlin unwirksam (Urteil vom 4.3.2015, Az. 54 Ca 14420/14, Berufung zulässig, Abruf-Nr. 144030 ). |
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