· Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Mund-Nasen-Schutz im Apothekenbetrieb: eine arbeitsrechtliche Einschätzung
von RAin Jasmin Johanna Kasper LL.M., Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden
| Die mit Bund-Länder-Beschluss vom 25.11.2020 festgelegte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz in Arbeits- und Betriebsstätten und am 19.01.2021 konkretisierte Anordnung wirft auch im Alltag von Apotheken immer wieder Fragen auf: Darf der Apothekeninhaber die Belegschaft zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz verpflichten? Welche Konsequenzen drohen dem Arbeitnehmer, wenn er sich weigert, entsprechende Masken während der Tätigkeit in der Apotheke zu tragen? Welche arbeitsschutzrechtlichen Regelungen sind vonseiten des Arbeitgebers zu beachten? |
Mund-Nasen-Schutz zwingend für das Apothekenpersonal?
Länderübergreifend lässt sich zusammenfassen, dass die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Arbeitstätigkeit gegeben ist, sofern
- 1. die Person keinen festen Arbeitsplatz hat und das Abstandsgebot von 1,50 m zu anderen Kollegen/Kunden nicht gewahrt ist oder
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