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  • · Nachricht · Arbeitsrecht

    Rückwirkender Gehaltstarifvertrag für Apothekenmitarbeiter

    | Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft Adexa haben einen neuen Gehaltstarifvertrag abgeschlossen, der Gehaltserhöhungen rückwirkend ab dem 1. Juli 2013 vorsieht ( http://www.adexa-online.de/tarife/tarifvertraege/ ). Er gilt für alle Kammerbezirke außer Nordrhein sowie Sachsen und besitzt eine Laufzeit von zwei Jahren. |

     

    (Pressemitteilung von „Wirtschaftsbrief Apotheken“ vom 16. September 2013)

    Quelle: ID 42308692