25.09.2014 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht
Schadenersatz für nicht beantragten und verfallenen Urlaub
| Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs nicht von sich aus nach und verfällt der Urlaub deshalb nach Ablauf des Übertragungszeitraums, muss er gegebenenfalls Schadenersatz leisten (Landesarbeitsgericht [LAG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.6.2014, Az. 21 Sa 221/14, Abruf-Nr. 142391 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig