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  • · Nachricht · Arzneimittel-Abrechnung

    Aktuelle Rechtsprechung zu Vollabsetzungen bei derNichtabgabe rabattbegünstigter Arzneimittel

    | Apotheken sind verpflichtet, vorrangig solche Arzneimittel abzugeben, über die die Krankenkassen einen Rabattvertrag geschlossen haben. So steht es in § 129 Abs. 1 S. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V und im Rahmenvertrag zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband. Doch welche Konsequenzen zieht es nach sich, wenn eine Apotheke dieser Verpflichtung nicht nachkommt? Einzelheiten und aktuelle Urteile lesen Sie in der September-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“. |

     

    (Pressemitteilung von IWW und www.ct-retax-kompass.de vom 7. September 2012)

    Quelle: ID 35368430