· Nachricht · Arzneimittel-Abrechnung
Aktuelle Rechtsprechung zu Vollabsetzungen bei derNichtabgabe rabattbegünstigter Arzneimittel
| Apotheken sind verpflichtet, vorrangig solche Arzneimittel abzugeben, über die die Krankenkassen einen Rabattvertrag geschlossen haben. So steht es in § 129 Abs. 1 S. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V und im Rahmenvertrag zwischen dem DAV und dem GKV-Spitzenverband. Doch welche Konsequenzen zieht es nach sich, wenn eine Apotheke dieser Verpflichtung nicht nachkommt? Einzelheiten und aktuelle Urteile lesen Sie in der September-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“. |
(Pressemitteilung von IWW und www.ct-retax-kompass.de vom 7. September 2012)
Quelle: ID 35368430