· Nachricht · Arzneimittel-Abrechnung
Ergänzung von fehlenden Angaben auf Verordnungen der Ersatzkassen sind möglich
| Fast täglich kommt es in der Apotheke vor, dass eine Verordnung vom Arzt nicht vollständig ausgefüllt wurde. In einem solchen Fall stellt sich die Frage, wann der Apotheker Ergänzungen vornehmen darf und unter welchen Umständen er sich das Gegenzeichnen durch den verordnenden Arzt sparen kann. Die Antwort lesen Sie unter www.ct-retax-kompass.de . |
(Pressemitteilung von www.ct-retax-kompass.de vom 26. August 2013)
Quelle: ID 40336630