· Fachbeitrag · Arzneimittel-Abrechnung
Forderungsabtretungen an Rezeptabrechner: Aussonderungsrecht der Apotheke in der Insolvenz?
von RA, FA HGesR Prof. Dr. Stephan Arens, MWW Rechtsanwälte, Koblenz/Bonn; RA, FA StR Theo Clotten, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/Oberhausen
| Wie erwartet ist über das Vermögen des Apothekenrechenzentrums AvP Deutschland GmbH am 01.11.2020 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die betroffenen Apotheken mussten ihre Forderungen gegen AvP bis zum 24.11.2020 anmelden. Nun kommt der Frage, ob den Apotheken an den Geldern ein „Aussonderungsrecht“ zusteht, entscheidende Bedeutung zu. AH gibt einen Überblick, wann Forderungen in der Insolvenz eines Abrechners abgesichert sind. |
Bestehen von Aussonderungsrechten
„Normale“ Zahlungsforderungen im Insolvenzverfahren sind sogenannte Tabellenforderungen. Sämtliche Insolvenzgläubiger erhalten nur eine quotale Befriedigung.
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Die Apotheke tritt eine Forderung an den Rezeptabrechner ab. Dieser rechnet gegenüber dem Kostenträger ab. Weiter ist vereinbart, dass der Abrechner den vereinnahmten Betrag (abzüglich einer Provision) innerhalb einer bestimmten Frist auf das Konto der Apotheke überweist. |
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