Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung

    Zulässige Kundenangebote für die Zeit nach der Coronakrise

    von Dr. jur. Bettina Mecking, Düsseldorf

    | Momentan befindet sich die Apothekenwelt im Krisenmodus. Nichts ist mehr so, wie es einmal war. Die meisten Apotheken sind schon rein optisch nicht wiederzuerkennen. Schutzfenster aus Plexiglas, Zutrittsbeschränkungen und maskiertes Personal in der Offizin prägen ‒ vorübergehend ‒ das Bild. Das Coronavirus hat auch Einfluss auf die Marketingstrategien aller Unternehmen inklusive der Apotheken. Denn langfristig geplante Konzepte müssen verworfen und die Kundenansprache muss der aktuellen Situation angepasst werden. Und dabei ist durchaus Vorsicht geboten. |

    Werbung für Produkte mit „Corona-Bezug“

    Vor dem Hintergrund der ohnehin angespannten wirtschaftlichen Situation vieler Apotheken in Zeiten der Coronakrise ist es ratsam, geplante Marketingprojekte, in denen auf das Virus direkt oder indirekt Bezug genommen werden soll, gründlich auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen, um das Risiko unnötiger Kosten wegen eines etwaigen Wettbewerbsverstoßes zu minimieren. Außerdem gilt es zu vermeiden, sich wegen wettbewerbsrechtlicher Nachlässigkeiten mit Unterlassungserklärungen herumschlagen zu müssen.

     

    Irreführende Erfolgsversprechen

    Es ist davon abzuraten, für vermeintliche Wundermittel gegen das Coronavirus zu werben. Erfolgreich abgemahnt wurden Apotheker, die mit „Corona Komplex Z Globuli“ zur Stärkung der Abwehrkräfte bzw. einem antiviralen Gurgelwasser aus Blutwurz, Süßholzwurzel und Kamille geworben hatten. Ein solches Kosmetikprodukt dient der Pflege und Reinigung, darf aber nicht mit einer gesundheitsbezogenen Wirkung beworben werden. Apotheker sind mit solch zweifelhaften Angeboten aber die absolute Ausnahme. Außerhalb der Offizin gibt es ständig neue Fälle spezieller „Corona-Angebote“ ‒ etwa für „Vitalpilze“ mit heilender Wirkung.