· Fachbeitrag · Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung
Zulässige Kundenangebote für die Zeit nach der Coronakrise
von Dr. jur. Bettina Mecking, Düsseldorf
| Momentan befindet sich die Apothekenwelt im Krisenmodus. Nichts ist mehr so, wie es einmal war. Die meisten Apotheken sind schon rein optisch nicht wiederzuerkennen. Schutzfenster aus Plexiglas, Zutrittsbeschränkungen und maskiertes Personal in der Offizin prägen ‒ vorübergehend ‒ das Bild. Das Coronavirus hat auch Einfluss auf die Marketingstrategien aller Unternehmen inklusive der Apotheken. Denn langfristig geplante Konzepte müssen verworfen und die Kundenansprache muss der aktuellen Situation angepasst werden. Und dabei ist durchaus Vorsicht geboten. |
Werbung für Produkte mit „Corona-Bezug“
Vor dem Hintergrund der ohnehin angespannten wirtschaftlichen Situation vieler Apotheken in Zeiten der Coronakrise ist es ratsam, geplante Marketingprojekte, in denen auf das Virus direkt oder indirekt Bezug genommen werden soll, gründlich auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu überprüfen, um das Risiko unnötiger Kosten wegen eines etwaigen Wettbewerbsverstoßes zu minimieren. Außerdem gilt es zu vermeiden, sich wegen wettbewerbsrechtlicher Nachlässigkeiten mit Unterlassungserklärungen herumschlagen zu müssen.
Irreführende Erfolgsversprechen
Es ist davon abzuraten, für vermeintliche Wundermittel gegen das Coronavirus zu werben. Erfolgreich abgemahnt wurden Apotheker, die mit „Corona Komplex Z Globuli“ zur Stärkung der Abwehrkräfte bzw. einem antiviralen Gurgelwasser aus Blutwurz, Süßholzwurzel und Kamille geworben hatten. Ein solches Kosmetikprodukt dient der Pflege und Reinigung, darf aber nicht mit einer gesundheitsbezogenen Wirkung beworben werden. Apotheker sind mit solch zweifelhaften Angeboten aber die absolute Ausnahme. Außerhalb der Offizin gibt es ständig neue Fälle spezieller „Corona-Angebote“ ‒ etwa für „Vitalpilze“ mit heilender Wirkung.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig