· Fachbeitrag · Arzneimittelrecht
Irrungen und Wirrungen zu Schmerzmitteln in der Selbstmedikation
von Prof. Dr. Harald G. Schweim, Universität Bonn, Drug Regulatory Affairs
| Der Sachverständigen-Ausschuss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat zur Verschreibungspflicht von Schmerzmitteln zur Selbstmedikation Stellung genommen. |
Einführung
Schmerzmittel zur Selbstmedikation haben in den vergangenen Monaten sowohl medial als auch behördlicherseits wiederholt Aufmerksamkeit erfahren. Eine der ersten Substanzen im Fokus war Paracetamol, das als Folge der Diskussionen 2008 der partiellen Verschreibungspflicht unterstellt wurde. Packungsgrößen über 10 g Gesamtwirkstoffmenge sind seither verschreibungspflichtig.
Daraufhin wurde im Januar 2010 vom BfArM die Empfehlung verabschiedet, die Packungsgrößen für Diclofenac, Ibuprofen, Acetylsalicylsäure, Phenazon und Propyphenazon auf eine Therapiedauer von vier Tagen zu beschränken. Dieser Antrag wurde im September 2011 während einer außerordentlichen Ausschusssitzung mehrheitlich abgelehnt. Nunmehr ist für die im Februar 2012 anberaumte 68. Ausschuss-Sitzung diese Fragestellung erneut auf die Agenda genommen worden. Im Weiteren soll zum Paracetamol über einen Antrag auf vollständige Unterstellung unter die Verschreibungspflicht beraten werden.
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