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  • 25.09.2013 · Fachbeitrag · Arzneimittelrecht

    Packungsgrößenverordnung: Ausrichtung an Behandlungsdauer

    | Bereits in den vergangenen zwei Jahren wurden mehrfach Änderungen der Packungsgrößenverordnung (PackungsgrößenV) beschlossen. Nunmehr ist eine weitere Stufe umgesetzt worden: Seit dem 1. Juli 2013 wird die Normgröße eines Fertigarzneimittels grundsätzlich an der Behandlungsdauer ausgerichtet. Danach sind N1-Packungen für eine Behandlungs­dauer von 10 Tagen, N2-Packungen für eine Behandlungsdauer von 30 Tagen und N3-Packungen für 100 Tage Behandlungsdauer vorgesehen. |