· Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung
Gesetzliche Möglichkeiten zum Management von Lieferengpässen
von Apothekerin Anja Hapka, Essen
| Aufgrund der in letzter Zeit verstärkt auftretenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln und Medizinprodukten ist in vielen Apotheken die Frage aufgekommen, wer eigentlich dafür zuständig ist, derartige Lieferengpässe zu verhindern, und welche juristischen Möglichkeiten diesbezüglich überhaupt zur Verfügung stehen. AH setzt Sie ins Bild. |
Zuständige Behörde und mitwirkende Parteien
Für die Bewertung und die Dokumentation von Lieferengpässen bei Humanarzneimitteln ist das Sachgebiet „Lieferengpass“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig. Die Meldungen zu den Lieferengpässen erfolgen dabei von den betroffenen Unternehmen selbst für alle Wirkstoffe, die als versorgungskritisch eingestuft sind. Grundlage hierfür ist eine Selbstverpflichtung der pharmazeutischen Industrie zur Meldung von Lieferengpässen für versorgungsrelevante Arzneimittel, die im Pharmadialog erklärt wurde.
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Im Jahr 2014 wurde der Pharmadialog durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem heutigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK, damals noch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) etabliert. Es handelt sich um ein Gremium aus Vertretern der pharmazeutischen und biotechnologischen Verbände, der Wissenschaft sowie der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und relativ neu auch Vertretern der Regierungsfraktionen des Deutschen Bundestags und der Länder. Zielsetzung ist die Stärkung des Pharmastandorts Deutschland und die Gewährleistung einer sicheren Arzneimittelversorgung in allen Gebieten Deutschlands. |
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