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  • 21.06.2016 · Fachbeitrag · Arzneimittelversorgung

    Keine Erlaubnis für Rezeptsammelstelle bei guter Erreichbarkeit umliegender Apotheken

    | Eine Erlaubnis zur Einrichtung einer Rezeptsammelstelle darf nur ausnahmsweise erteilt werden, um eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung von abgelegenen Orten zu gewährleisten. Das bestätigte das Verwaltungsgericht (VG) Köln (Urteil vom 16.2.2016, Az. 7 K 947/14, Urteil unter www.dejure.org ). |