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  • · Nachricht · Arzneimittelversorgung

    Wieder keine Rechtssicherheit bei Importverordnungen mit aut-idem

    | Die zwischenzeitlich gewähnte Rechtssicherheit bei Importverordnungen mit aut-idem ist schon wieder zerstört. Betroffen sind Apotheker, die ein Rezept erhalten, auf dem ein Importarzneimittel verordnet ist und gleichzeitig ein Rabattvertrag für das entsprechende Originalarzneimittel besteht, die Abgabe „aut-idem“ vom Arzt aber untersagt wurde. „CT-Retax-Kompass“ Nr. 12/2014 klärt auf (unter www.ct-retax-kompass.de ). |

     

    (Pressemitteilung des „CT-Retax-Kompass“ vom 8. Dezember 2014)

    Quelle: ID 43089276