· Nachricht · Arzneimittelversorgung
Wieder keine Rechtssicherheit bei Importverordnungen mit aut-idem
| Die zwischenzeitlich gewähnte Rechtssicherheit bei Importverordnungen mit aut-idem ist schon wieder zerstört. Betroffen sind Apotheker, die ein Rezept erhalten, auf dem ein Importarzneimittel verordnet ist und gleichzeitig ein Rabattvertrag für das entsprechende Originalarzneimittel besteht, die Abgabe „aut-idem“ vom Arzt aber untersagt wurde. „CT-Retax-Kompass“ Nr. 12/2014 klärt auf (unter www.ct-retax-kompass.de ). |
(Pressemitteilung des „CT-Retax-Kompass“ vom 8. Dezember 2014)
Quelle: ID 43089276