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  • · Nachricht · Arzt-Regress

    Schmerzbehandlung mit Dronabinol oder Tilidin/Trancopal als Off-Label-Use unzulässig

    | Verordnen Vertragsärzte bei einer Schmerzbehandlung Dronabinol oder Tilidin/Trancopal in erhöhter Dosis, können die Prüfgremien die Erstattung der Verordnungskosten im Rahmen eines Arzneikosten-Regresses festsetzen. |

     

    Einzelheiten zu diesem Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen lesen Sie in der aktuellen September-Ausgabe des „CT-Retax-Kompass“ unter www.ct-retax-kompass.de

     

    (Pressemitteilung von IWW und www.ct-retax-kompass.de vom 3. September 2012)

    Quelle: ID 34896060