09.11.2018 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Berufspflichtverstoß führt nur bei Vorsatz zu Verurteilung
| Die Gewährung von Rezeptgutscheinen ist berufsrechtlich auch dann unzulässig, wenn ein Wert von 1 Euro pro Arzneimittel nicht überschritten wird. Ein Apotheker kann für diesen Verstoß aber nicht belangt werden, wenn er ihn nicht vorsätzlich begeht (Oberverwaltungsgericht [OVG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.09.2018, Az. OVG 90 H 2.13, Urteil unter www.dejure.org ). |
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