· Fachbeitrag · Datenschutz
Das neue Bundesdatenschutzgesetz: Machen Sie Ihre Apotheke fit für den Datenschutz
von Dr. Bettina Mecking, Düsseldorf
| Am 25.05.2018 tritt ‒ zeitgleich mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ‒ das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) vom 30.06.2017 (Bundesgesetzblatt I 2017, S. 2097 f.) in Kraft. Das BDSG-neu ergänzt, konkretisiert und modifiziert die DSGVO. Dabei geht es z. B. um die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Einschränkung von Betroffenenrechten, die Auftragsverarbeitung, die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Regelungen zu Aufsichtsbehörden und besondere Verarbeitungssituationen. AH gibt einen Überblick über die für Apotheken wichtigen Regelungen. |
Anwendungsbereich des BDSG-neu
Das BDSG-neu richtet sich sowohl an öffentliche Stellen (z. B. Behörden) als auch an nicht öffentliche Stellen. Während die Regelungen für öffentliche Stellen sehr umfassend sind, beinhaltet das BDSG-neu einzelne spezifische Regelungen, die auch für Apotheken wichtig und zu beachten sind. Die im ersten und zweiten Teil des BDSG-neu enthaltenen Regelungen für private Unternehmen können unterteilt werden in
- Regelungen, die die Anforderungen der DSGVO ergänzen und konkretisieren sowie
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AH Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig