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  • · Fachbeitrag · Datenschutz

    Das neue Bundesdatenschutzgesetz: Machen Sie Ihre Apotheke fit für den Datenschutz

    von Dr. Bettina Mecking, Düsseldorf

    | Am 25.05.2018 tritt ‒ zeitgleich mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ‒ das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) vom 30.06.2017 (Bundesgesetzblatt I 2017, S. 2097 f.) in Kraft. Das BDSG-neu ergänzt, konkretisiert und modifiziert die DSGVO. Dabei geht es z. B. um die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Einschränkung von Betroffenenrechten, die Auftragsverarbeitung, die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Regelungen zu Aufsichtsbehörden und besondere Verarbeitungssituationen. AH gibt einen Überblick über die für Apotheken wichtigen Regelungen. |

    Anwendungsbereich des BDSG-neu

    Das BDSG-neu richtet sich sowohl an öffentliche Stellen (z. B. Behörden) als auch an nicht öffentliche Stellen. Während die Regelungen für öffentliche Stellen sehr umfassend sind, beinhaltet das BDSG-neu einzelne spezifische Regelungen, die auch für Apotheken wichtig und zu beachten sind. Die im ersten und zweiten Teil des BDSG-neu enthaltenen Regelungen für private Unternehmen können unterteilt werden in

    • Regelungen, die die Anforderungen der DSGVO ergänzen und konkretisieren sowie