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  • · Nachricht · Der praktische Fall

    Belieferung oraler Kontrazeptiva zulasten der GKV

    | Eine 21-jährige Kundin löst in der Apotheke ein Kassenrezept über die Wirkstoffkombination Ethinylestradiol 0,03 mg/Chlormadinonacetat 2 mg ein. Verschrieben sind 84 Stück Tabletten. Die betreffende Krankenversicherung unterhält für das Präparat (BELARA® Filmtabletten 4 x 21 Stück) keinen Rabattvertrag. Auf dem Arzneiverordnungsblatt ist keine Diagnose oder ein die Verschreibung des Kontrazeptivums begründender Text aufgebracht. Wird das hormonelle Verhütungsmittel für die Versicherte, die das 20. Lebensjahr bereits vollendet hat, anstandslos erstattet oder muss die Apotheke gegebenenfalls mit einer Retaxierung durch die Gesundheitsassekuranz rechnen? Die Einzelheiten lesen Sie in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 12/2014 unter www.ct-retax-kompass.de . |

     

    (Pressemitteilung des „CT-Retax-Kompass“ vom 1. Dezember 2014)

    Quelle: ID 43089272