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  • · Nachricht · Der praktische Fall

    Stückelung bei Betäubungsmitteln (Teil 1)

    | Gerade bei Rezepten über Betäubungsmittel (BtM) stellt sich in der Offizin nicht selten die Frage, ob die Apotheke die verordnete Stückelung durchführen darf. Anhand von Praxisbeispielen über eine Ritalin-Verordnung von 10 mg 2 x 50 Tabletten stellt Apotheker Dr. Helmut Spielvogel aus Marktredwitz die korrekte Belieferung dar. |

     

    (Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ Nr. 3/2013 unter www.ct-retax-kompass.de vom 8. April 2013)

    Quelle: ID 38674720