· Nachricht · Der praktische Fall
Stückelung bei Betäubungsmitteln (Teil 1)
| Gerade bei Rezepten über Betäubungsmittel (BtM) stellt sich in der Offizin nicht selten die Frage, ob die Apotheke die verordnete Stückelung durchführen darf. Anhand von Praxisbeispielen über eine Ritalin-Verordnung von 10 mg 2 x 50 Tabletten stellt Apotheker Dr. Helmut Spielvogel aus Marktredwitz die korrekte Belieferung dar. |
(Pressemitteilung von „CT-Retax-Kompass“ Nr. 3/2013 unter www.ct-retax-kompass.de vom 8. April 2013)
Quelle: ID 38674720