Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Fristen

    BSG: Krankenkassen haben bei verspäteter Zahlung keinen Anspruch auf Kassenabschlag oder Teilrabatt

    | Der Kassenabschlag ist von der Krankenkasse zurück zu gewähren, wenn sie die Apothekerrechnung nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zehn-Tages-Frist begleicht, weil sie wegen vermeintlich rechtmäßiger Retaxationen Teile der Rechnung zur Aufrechnung bringt. Dies hat das Bundessozialgericht kürzlich entschieden. |

     

    (Pressemitteilung von IWW und www.ct-retax-kompass.de vom 18. Juli 2012)

    Quelle: ID 34369360