· Nachricht · Fristen
BSG: Krankenkassen haben bei verspäteter Zahlung keinen Anspruch auf Kassenabschlag oder Teilrabatt
| Der Kassenabschlag ist von der Krankenkasse zurück zu gewähren, wenn sie die Apothekerrechnung nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zehn-Tages-Frist begleicht, weil sie wegen vermeintlich rechtmäßiger Retaxationen Teile der Rechnung zur Aufrechnung bringt. Dies hat das Bundessozialgericht kürzlich entschieden. |
(Pressemitteilung von IWW und www.ct-retax-kompass.de vom 18. Juli 2012)
Quelle: ID 34369360